Spenden Sie einmalig oder kontinuierlich, per Abbuchungsauftrag oder per Überweisung. Sie können auch ganz bequem und sicher "online" spenden (SSL-Verschlüsselung) - klicken Sie dafür einfach auf den rechts stehenden 'Online Spenden' Button.
Leisten Sie mit einer Benefizveranstaltung zu Gunsten krebskranker Menschen aktive Hilfe. Ob Basar, Konzert, Sponsorenlauf, Schul- oder Strassenfest - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Stellen Sie Ihre nächste Feier unter das Motto "Spenden statt Geschenke". Bitten Sie Ihre Gäste anlässlich eines Geburtstages, einer Taufe, einer Hochzeit oder eines anderen besonderen Anlasses
um eine Spende.
Dem Tod eines nahestehenden Menschen steht man voller Schmerz gegenüber. Dennoch wollen viele Angehörige trotz ihrer Trauer etwas Gutes tun. Sie verzichten auf Blumen und Bitten um "Spenden statt
Kränze".
Wenn Sie keine Angehörige haben, denen Sie Ihr hinterlassenes Vermögen vererben können oder es soll Ihr letzter Wille sein, krebskranken Menschen zu helfen, dann können Sie dies in Ihrem Testament verfügen.
(Quelle: homepage "Deutsche Krebshilfe")
Die Körperschaft Förderverein für Knochenmarktransplantation in Hamburg e.V. ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg- Nord nach § 5 Abs.1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft fördert den gemeinnützigen Zweck Öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 AO)
Die Körperschaft ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für diesen Zweck auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.
Interne Neuregelung für Zuwendungsbestätigungen (ab 07. März 2022)
Wir wenden ab sofort die Erleichterung für die Erstellung von Zuwendungsbestätigungen an.
Diese sorgt sowohl bei uns als auch bei Ihnen für eine Arbeitserleichterung, Kostenersparnis und reduziert den Papierverbrauch. Die eingesparten Gelder können wir für die Patientinnen und Patienten einsetzen und die Papierersparnis verbessert den ökologischen Fußabdruck des Fördervereins.
Folgendes setzen wir entsprechend um:
Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/hoehere-grenze-fuer-vereinfachten-spendennachweis/
Die oben genannten Ausführungen beziehen sich auf Einzelspenden.
Konkret bedeutet das:
Für Spenden unter 301,00 Euro sehen wir deshalb von der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung ab und bitten um Ihr Verständnis - vielen Dank.
Wir danken allen, die den Förderverein mit ihren kleinen und großen Spenden unterstützen.
Unsere Spendenkonten:
Förderverein für KMT in Hamburg e.V.
Hamburger Sparkasse
IBAN DE23 2005 0550 1387 1222 19 BIC HASPDEHHXXX
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE03 3702 0500 0001 4964 00 BIC BFSWDE33HAN
Sie können auch direkt, sicher und bequem online spenden durch Anklicken des "ONLINE SPENDEN"-Buttons oben rechts.